Statuten

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Münster, September 2018

G e s c h ä f t s o r d n u n g

u n d

S a t z u n g

d e r

Bunten Freizeitliga Münster

(Interessengemeinschaft nicht vereinsgebundener
Spieler beim Deutschen Fußball – Bund)
Im September 2018 wurde die Bunte Freizeit Liga durch Fusion der Freizeitliga 2. Weg und der Bunten Liga Münsterland gegründet.

 

 

Die Mitglieder der Bunten Freizeit Liga Münster (im nachfolgenden Liga genannt)

unterstellen sich den Bestimmungen des DFB in Verbindung mit der Geschäftsordnung und

Satzung sowie allen durch die Vereinsvertreter ergehenden Beschlüssen. Der ordentliche

Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

G E S C H Ä F T S O R D U N G

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1)       Die Geschäftsführung der Liga obliegt dem Vorstand.

Der erweiterte Ligaausschuss besteht aus je einem Vertreter der teilnehmenden Vereine.

 

2)       Der Vorstand bildet sich zunächst aus den Vorständen der Vorgängerligen.

Die zukünftige Zusammensetzung ist entsprechend auszuarbeiten und zu bestimmen.

 

3)       Die Amtsdauer des Ligavorstandes beträgt 2 Jahre. Die Neuwahlen erfolgen im Rahmen der Jahreshauptversammlung durch einfache Stimmenmehrheit, wobei jeder der Liga zugehörige Verein nur eine Stimme hat.

 

4)       Falls ein Vorstandsmitglied während der laufenden Amtszeit aus der Liga ausscheidet, ist vom Ligavorstand eine Neuwahl eine Neuwahl einzuberufen.

 

5)       Die Vereinsvertreter kommen je nach Bedarf zu einer Versammlung zusammen und beschließen mit einfacher Stimmenmehrheit die anfallenden Tagesordnungspunkte. Über die Versammlung wird vom Vorstand ein Protokoll angefertigt, welches die Vereine erhalten.

 

6)       – – –

 

7)        Sämtliche Anträge von Vereinen sind vor den Sitzungen einzureichen und werden

dort besprochen und entschieden.

 

8)        Die Teilnahme eines Vereinsvertreters an der Ligaversammlung bzw. Jahreshauptversammlung ist Pflicht.

 

9)        Der im Anhang beigefügte Bußgeldkatalog ist fester Bestandteil der Geschäftsordnung bzw. Satzung der Liga und kann jederzeit durch den Vorstand geändert werden.

Geldstrafen außerhalb des Bußgeldkataloges können vom Vorstand gesondert verhängt werden.

 

10)       Der Beitrag zur Liga wird vom Ligavorstand festgesetzt und ist zu Beginn der Saison zu entrichten. Das Startgeld der teilnehmenden Mannschaften für den Pokal,  sofern er ausgespielt wird, ist vor der Auslosung zu entrichten.

 

11)       Abstimmungen und Änderungen, die die Vereinsvertreter bei einer Sitzung

beschließen, werden als Erweiterung in die Geschäftsordnung bzw. Satzung der Liga aufgenommen. Entsprechende Änderungen sind vom Vorstand festzuhalten.

 

12)       Die neue Geschäftsordnung und Satzung tritt ab oben angegebenem Datum in Kraft. Jeder Mitgliedsverein erhält ein Exemplar und erklärt sich durch die Entgegennahme seitens seines Vereinsvertreters mit der Geschäftsordnung und Satzung einverstanden.

 

15)       Bei Auflösung der Bunten Freizeitliga Münster wird der verbleibende Restbetrag in der Kasse einer gemeinnützlichen Einrichtung, die durch die Vereinsvertreter bestimmt wird, gespendet.

Satzung

 

1 a)            Für die Versicherung ist jeder Spieler oder der Verein selbst verantwortlich.

 

1 b)            Der Beginn der Punktrunde wird vom Vorstand festgelegt. Die festgesetzten Termine sind grundsätzlich einzuhalten.

 

1 c)            Die Ausspielung der Meisterschaft erfolgt in Hin- und Rückspielen (2 x 40 Minuten), wobei die Mannschaften Jeder gegen Jeden anzutreten haben.

 

1 d)            Die Ausspielung des Pokals erfolgt im K.o.-System. Es findet kein Rückspiel statt. Die Spieldauer beträgt 2×40 Minuten. Kann innerhalb der regulären Spielzeit kein Sieger ermittelt werden, dann findet ein Elfmeterschießen statt.

 

2)               Nach Abschluss der Saison ist der Erstplatzierte nach 1.) Punkten, 2.) direkter Vergleich, 3.) Torverhältnis Meister der Bunten Freizeitliga Münster.

 

3)               Jeder Verein hat folgenden Angaben zu erstellen und vorzulegen:

 

  1. Name des Vereins und Trikotfarben
  2. Person für Spielabsprachen mit Email, Anschrift und Telefonnummer

und Angabe eines Vertreters

 

 

4)               Nicht spielberechtigt sind Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Spieler, die aktiv bei einem DFB-Verein höher als Kreisliga B spielen.

Der Spieler muss seinen DFB-Verein mitteilen.

 

5)               Pro Saison ist nur 1 Wechsel des Vereins innerhalb der Liga erlaubt.

 

6)               Sollte eine Mannschaft während der laufenden Saison aus der Liga ausscheiden,

gelten alle bestrittenen Spiele als mit 0:3 verloren.

 

7)               Zum Saisonabschluss muss der letzte Spieltag gemeinsam durchgeführt werden.

 

8)               – – –

 

9)               Spielabsagen sorgen dafür, dass das Spiel mit 0:3 verloren geht.

 

10 a)          – – –

 

10 b)          Sollte der Schiedsrichter nicht zum angesetzten Spiel erscheinen, müssen sich beide Mannschaften auf einen Schiedsrichter einigen.

 

10 c)          Die Schiedsrichtergebühr beträgt z. Zt. 25,00 Euro pro Spiel und wird aus der Ligakasse gezahlt.

 

12)             Das Spielergebnis ist unmittelbar (am Spieltag oder Tag danach) per WhattsApp-Gruppe mitzuteilen.

 

13 a)          Der Schiedsrichter ist berechtigt vor dem Spiel die Identität der Spieler festzustellen.

 

13 c)          Der Schiedsrichter hat die alleinige Entscheidungsgewalt auf dem Spielfeld.

 

14)             Wird ein Spieler des Feldes verwiesen, wird folgendermaßen entschieden:

 

Die Dauer der Sperre wird durch den Vorstand entschieden und mitgeteilt und beträgt mindestens 1 Spiel.

 

15)             Strafgelder werden in der Ligasitzung durch eine Mitteilung bekannt gegeben und

werden zum Saisonschluss entrichtet. Sollten für einen Verein bereits Strafgelder in außergewöhnlicher Höhe bestehen, können die Strafgelder umgehend eingefordert werden. Bei Nichtzahlung zu einem angegebenen Termin erhält der Verein eine Strafe nach Bußgeldkatalog.  Widerspruch gegen Bekanntgabe der Strafgelder in der zu den Sitzungen erscheinenden Mitteilungen, muss innerhalb von 8 Tagen eingelegt werden.

 

16)             Der Schiedsrichter hat während des Spiels die Möglichkeit einen Spieler für 5 Minuten vom Platz zu verweisen.

 

17)             Abweichend von den DFB-Regeln dürfen pro Spiel beliebig viele Spielerwechsel vollzogen werden. Hierbei kann ein bereits ausgewechselter Spieler auch wieder eingewechselt werden.

 

18)             Der Ligabeitrag beträgt 400,- Euro pro Saison und pro Team. Die TG Zölibad sind vom Ligabeitrag ausgenommen, da sie bereits Mitgliedszahlungen an Marathon Münster leisten und darüber die Spielfläche zur Verfügung stellen.